Bipolar und das Amtsgericht
Ein Erfahrungsprotokoll zwischen Diagnosen, Richtern und Realsatire
Oh weiha.
Was sich da Tag für Tag an gequirltem Psychokram durch deutsche Amtsgerichte schiebt, ist schwer zu ertragen.
Da kann einem selbst die Richterin oder der Justizbeamte irgendwann fast leid tun – wenn nicht längst innerlich abgeschaltet wurde.
Ich habe vier wundervolle Kinder in die Welt gesetzt. Alle bewusst. Ich war zweimal verheiratet – auch das bewusst. Und ja, ich war bereit, der damit verbundenen Härte im Leben entgegenzutreten.
Ich weiß also sehr genau, welche beschissenen Kriege geführt werden, wenn es ums Rechthaben, Rechtbehalten und Rechtbekommen geht. Und mancher Richter muss dabei innerlich würgen, wenn der Kindergarten der Gesellschaft mal wieder die Bühne betritt – und das Familiengericht zur Manege wird.
Es geht nicht mehr um Kinder – es geht ums Rechthaben
Ab diesem Punkt geht’s nicht mehr um Kinder oder Zukunft – sondern nur noch um Geld, um Umgang, um verletzte Eitelkeiten.
Zukunft? Verantwortung? Gemeinsamer Wille?
Fehlt.
Wenn gegenseitiger Respekt und Wohlerhalt – gerade nach Trennungen – untergehen wie die Titanic, zeigt das nur, wie wenig wir davon verstanden haben, was in einer halbwegs gesunden Ehe eigentlich normal sein sollte.
Recht haben vs. Recht bekommen – willkommen im Spielbetrieb
Das eigentliche Problem aber ist:
Recht haben und Recht bekommen – das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Während vorne gestritten wird, laborieren hinten Jugendämter, Kinderpsychologen und die berühmten „Tanten für begleiteten Umgang“ an irgendwelchen Lösungen. Nur leider richten sie ihren Blick oft auf die „arme, emotional überforderte Mutti“ – anstatt sich den drohenden Schäden für die Kinder mit der nötigen Klarheit entgegenzustellen.
Auch alleinerziehenden Müttern muss man deutlich machen: Machtkämpfe nach Trennungen sind Gift.
Aber natürlich ist es für die Gerichte ein Drahtseilakt – denn sie müssen fein säuberlich zwischen Unterhaltsrecht und Umgangspflicht unterscheiden.
Und dabei niemanden verprellen, vor allem nicht den Anschein von Parteilichkeit erwecken.
Ein juristisches Eiertanzen auf dem Rücken von Kindern.
Wenn’s eskaliert: Ab in die Sonderverwahrung
Und dann gibt’s noch die Sonderlocke: Betreuungsgericht.
Wenn’s in einem Scheidungsverfahren völlig eskaliert, landet eine Partei früher oder später genau dort.
Einmal registriert, wird man von da an mit psychologischen Gutachten beschäftigt – ob sie passen oder nicht, ist zweitrangig.
Was nicht passt, wird eben passend gemacht.
Ich will nicht ungerecht sein:
Ich hatte auch das Glück, Richter zu erleben, die auf meinen Aktendeckel notierten: „nicht betreuungsbedürftig“.
Das ist selten – aber es passiert.
Denn was sonst im Raum steht, sind Maßnahmen für Menschen, die tatsächlich mit Niedrigschwelligkeit zu kämpfen haben – mit Strukturen, mit Alltag, mit Lebensbewältigung. Menschen, die nicht nur eine Anleitung brauchen, sondern echte Genesungsbegleiter.
Und ja, ich kenne solche Patienten.
Mehr als genug.
Warum ich das alles erzähle?
Weil diese ganzen Erfahrungen nicht neu sind.
Nicht frisch.
Sondern seit Jahrzehnten auf meinem inneren Kessel Druck aufbauen.
So viel Druck, dass selbst japanische Ingenieure irgendwann schimpfen würden:
„Scheiße – wir kriegen das Atomkraftwerk nicht gekühlt!“
Und das hier ist kein Reaktor.
Das ist Deutschland.
Familiensystem auf Prozessbasis – mit Diagnosen, Machtspielen und einem Justizapparat, der das Chaos irgendwie verwalten muss.
Dieser Beitrag dient lediglich dem allgemeinen Verständnis.
Ich bin noch weit davon entfernt, meine echten Erfahrungsberichte publik zu machen – die reichen weit über das Familientheater hinaus.
Andere schalten bei solchen Themen gern Presse und Fernsehen ein –
aber dann bitte:
ohne einseitige Berichterstattung.
